Vorgehen

Ablauf einer Behandlung

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt in der Regel auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept). Ergotherapie ist als Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen  den Heilmitteln zugeordnet. Allerdings bieten wir unsere therapeutischen Kenntnisse auch ohne Verordnung an.  

In der ersten Therapieeinheit wird das Anamnesegespräch durchgeführt, hier werden alle notwendigen Daten und Informationen bezüglich der derzeitigen Situation und des vorliegenden Problems / der vorliegenden Fragestellung besprochen, damit wir uns ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen (oder Ihrem Kind) machen können.

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Nach einer differenzierten und indizierten ergotherapeutischen Befunderhebung während der nächsten Therapiestunden werden wir gemeinsam mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen die individuellen Ziele erarbeiten, den  Behandlungsplan erstellen und die entsprechenden Behandlungsmethoden und Medien auswählen.

Während des therapeutischen Prozesses werden Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig der veränderten Situation angepasst.

Innerhalb des  therapeutischen Prozesses wird das Umfeld des Klienten auf Wunsch gerne mit einbezogen, damit ein Arbeiten mit z. B. Ärzten, Lehrern, Erziehern, Pflegekräften, Familienangehörigen Hand in Hand einhergehen kann.

Ebenso erfolgt zur Sicherung der Qualität der erbrachten Leistungen eine Verlaufs- und Abschlusskontrolle mithilfe von Re-Testungen. Auf Wunsch findet ein Abschlussgespräch statt.